Beratung im Umweltrecht

Beratung für Umweltschutzorganisationen, Bürgerinitiativen und Einzelpersonen

Im Rahmen unseres Umweltrechtsservice beraten wir seit 2003 bei umweltrechtlichen Fragen. Als Grundlage stellen wir zudem umweltrechtliche Informationstexte zur Verfügung und berichten in unserem Newsflash Umweltrecht über aktuelle österreichische, europäische und internationale Entwicklungen.

Beratung im Umweltrecht

Wir beraten Sie in rechtlichen Umweltfragen!
Sie haben eine umweltrechtliche Frage, oder einen Fall? ÖKOBÜRO bietet eine kostenlose rechtliche Erstberatung an. Wir beraten Einzelpersonen, Umweltschutzorganisationen und Bürgerinitiativen bei ihrer Arbeit. Je nachdem, wie umfangreich die Frage ist, können wir sofort Auskunft geben, oder einen Überblick erstellen, um Ihnen zu helfen.

1. Schritt: Beratung per E-Mail
Am einfachsten ist unsere Beratung per E-Mail. Schicken Sie uns eine kurze Darstellung ihres Falles und konkrete Fragen und wir bearbeiten sie schnellstmöglich. Gerne können sie dabei Unterlagen mitschicken. Wichtige Informationen, die wir zur Beurteilung der meisten Themen brauchen sind:

  • Läuft ein Verfahren?
  • Wenn ja: Sind Sie Partei in diesem Verfahren?
  • Was haben Sie bisher unternommen?
  • Was wollen Sie konkret wissen? 

2. Schritt: Beratung am Telefon und persönliche Treffen
Ist der Fall komplexer, können wir auch ein persönliches Treffen oder ein Telefonat anbieten. Wir bitten Sie jedoch trotzdem, dass Sie uns vorab per E-Mail informieren und uns Ihren Fall beschreiben. Wir rufen Sie dann zurück bzw. vereinbaren dann einen persönlichen Termin mit Ihnen.

Eigenrecherche mit unseren Informationstexten Umweltrecht
Für den Anfang empfehlen wir Ihnen einen Blick auf unsere Informationstexte. Wir haben für Sie eine kurze und prägnante Übersicht über verschiedene Rechtsgebiete zusammengestellt, die Ihnen die Orientierung erleichtern soll.  

Immer auf dem neuesten Stand: der Newsflash Umweltrecht
Es tut sich einiges im Umweltrecht. Um immer zu wissen, was gerade passiert, versenden wir siebenmal pro Jahr kostenlos den Newsflash Umweltrecht. Wir bieten schnelle und einfache Information über Gesetzesnovellen und erklären verständlich Europarecht und Gerichtsurteile.

Tragen Sie sich jetzt ein!

Wir arbeiten sorgfältig und gehen auf jede Anfrage individuell ein. Dennoch können wir nicht garantieren, dass wir jeden Aspekt jedes Falles umfassend kennen und können daher keinerlei Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der bereitgestellten Auskünfte übernehmen.
 

Das ÖKOBÜRO Rechtsservice wird unterstützt vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.

Öffentliche Anlaufstellen für EU-Rechtsverstoße und Missstände in der Verwaltung

  • Externe Meldestelle des Landes Wien für EU-Rechtsverstöße

    Die externe Meldestelle nimmt Meldungen von Verstößen gegen Unionsrecht entgegen, die im Anhang der Whistleblowing-Richtlinie (EU) 2019/1937 genannt sind und in die Gesetzgebungszuständigkeit des Landes fallen. Meldungen können per Online-Formular, telefonisch, per E-Mail oder in einem persönlichem Treffen mit Terminvereinbarung erstattet werden.
     
  • Volksanwaltschaft

    Die Volksanwaltschaft ist dafür zuständig, Missstände in der Verwaltung aufzudecken und Einzelpersonen bei Problemen mit Behörden kostenlos zur Seite zu stehen. Beschwerden können online auf der Website der Volksanwaltschaft mittels elektronischen Formulars oder telefonisch, per Fax, per E-Mail oder per Post eingebracht werden.