Umweltbericht zum Lobautunnel empfiehlt Streichung aus dem Bundesstraßengesetz (BStG) 

 

Das Klimaschutzministerium hat Anfang Februar das Ergebnis der 2022 eingeleiteten Strategischen Prüfung Verkehr” (SP-V) veröffentlicht. Für den Bericht hatten Umweltbundesamt und TU Wien vier Alternativen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Umwelt, Gesundheit, Raum, Verkehr und Wirtschaft geprüft. Die Untersuchung zeigt, dass die im BStG vorgesehene Variante in fast allen Belangen unterlegen ist. Daher empfiehlt der Umweltbericht, die S1 Wiener Außenring Schnellstraße aus dem BStG zu streichen und alternative Maßnahmen, wie einen verstärkten Infrastrukturausbau des öffentlichen Verkehrs bzw. Radverkehrs zu ergreifen. Das Ergebnis einer SP-V ist an sich nicht rechtlich verbindlich, muss aber in allen laufenden oder zukünftigen Verfahren berücksichtigt werden.  

 
 

Evaluierungsbericht zum EAG: Fortschritte bei Photovoltaik, Herausforderungen bei Wind- und Wasserkraft 

Ein Evaluierungsbericht des BMK über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) zeigt, dass die festgelegte jährliche Steigerung des erneuerbaren Stroms nur bei Photovoltaik und Biomasse wahrscheinlich ist. Bei Wasser- und Windkraft sei unter den derzeitigen Rahmenbedingungen nicht davon auszugehen. Letztere kämpfe etwa durch fehlende Zonierung mit Standortproblemen und ausbleibender Investitionsbereitschaft, aber auch mit mangelnder Akzeptanz. Im Gasbereich beurteilt der Bericht das EAG als bisher nicht wirksam. So wäre ein Erneuerbares-Gas-Gesetz eine Voraussetzung, um den notwendigen Ausbau zu ermöglichen. Die Wasserkraft stoße an natürliche Grenzen, während Biomassepotenziale besser genutzt werden könnten. Der Bericht empfiehlt gezielte gesetzliche Anpassungen und eine Optimierung der Fördermechanismen, um die Klimaziele, wie 100% erneuerbaren Strom bis 2030, zu erreichen.

Bericht abrufbar unter: EAG Evaluierungsbericht 2024 

 
 

Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshof (VwGH) zum Flächenverbrauch von Hoteldorf (Kärtner Raumordnung)  

  

Der VwGH hat die Revision eines Bauträgers in Kärnten abgelehnt, welcher den Bau von elf Chalets als einziges Gebäude bewilligen lassen wollte, da diese über eine Tiefgarage verbunden seien. Die Bezirkshauptmannschaft hatte den Antrag abgewiesen, da es sich um ein Hoteldorf im Sinne des Kärntner Raumordnungsgesetzes (K-ROG 2021) handle, für das eine Sonderwidmung erforderlich sei. Nach der Abweisung seiner Beschwerde durch das Landesverwaltungsgericht hatte der Bauträger Revision beim VwGH eingelegt. Der VwGH stellte klar, dass die Verbindung durch Tiefgarage und Wege nicht ausreiche, um von einem einzigen Gebäude zu sprechen. Maßgeblich sei die bauliche Einheitlichkeit, die bei fehlenden gemeinsamen Außenwänden und Dachführungen nicht gegeben sei. Ziel des Gesetzgebers sei es, Flächenverbrauch durch Hoteldörfer gezielt zu regulieren. Der VwGH bestätigte die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts und wies die Revision als unbegründet ab (Ro 2023/06/011 vom 04.12.2024).