ÖKOBÜRO nahm an der 9. Vertragsstaatenkonferenz der Espoo Konvention (UNECE Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen) vom 12. bis 15. Dezember in Genf teil. Bei der Vertragsstaatenkonferenz, die regulär alle drei Jahre stattfindet, fassen die Vertragsstaaten Beschlüsse z. B. über die Einhaltung der Espoo Konvention oder die internationale Zusammenarbeit in grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP). Es konnten zahlreiche positive Resultate erzielt werden, darunter das Bekenntnis zur verstärkten Zusammenarbeit in marinen Angelegenheiten, konstruktive Verhandlungen zwischen Moldawien und der Ukraine zur Lösung langjähriger Streitigkeiten sowie spannende Diskussionen auf hochrangiger Ebene über den Beitrag der Konvention und ihres Protokolls zur Energiewende, Kreislaufwirtschaft und grünen Finanzierung unter der Teilnahme von Andriy Andrusevych von RACSE. Zudem wurde die Nichteinhaltung von Vorschriften der Espoo Konvention durch Bulgarien in Zusammenhang mit der Laufzeitverlängerung des AKW Kozloduy festgestellt.
Unterschiedliche Verzögerungstaktiken
Unglücklicherweise war die Diskussion über die Einhaltung der Espoo Konvention durch die Vertragsstaaten von Versuchen gezeichnet, die Beschlussfassung zu verzögern. Vor allem pro-nukleare Länder wie Belarus, Bulgarien, Tschechien und Frankreich bildeten eine wenig konstruktive Front, während andere Länder, darunter Österreich, Deutschland und die Schweiz, die Unterstützung der Entscheidungsentwürfe des Umsetzungsausschusses forderten. In diesem Kontext intervenierte Summer Kern von Justice and Environment, um die Arbeit des Umsetzungsausschusses zu unterstützen und für Transparenz zu plädieren. Veronika Marhold von ÖKOBÜRO machte die vergeblichen Bemühungen Tschechiens deutlich, die Unterstützung der Feststellungen zur Nichteinhaltung des Umsetzungsausschusses in Bezug auf die Langzeitbetriebsgenehmigungen seiner Kernreaktoren zu verhindern. Diese Interventionen stießen auf breite Unterstützung sowohl innerhalb der Umweltschutzorganisationen als auch bei Parteien, Mitgliedern des Umsetzungsausschusses und dem Sekretariat. Leider konnte die Nichteinhaltung der Espoo Konvention Tschechiens im Zusammenhang mit dem AKW Dukovany (die Angelegenheit wurde von ÖKOBÜRO und Global 2000 an den Umsetzungsausschuss herangetragen) aufgrund der langwierigen Diskussionen nicht festgestellt werden. Zum Zweck der Beschlussfassung über die ausständigen Angelegenheiten soll eine außerordentliche Vertragsstaatenkonferenz einberufen werden.