Wölfe sind auf Basis des Unionsrechts streng geschützt. Die Fauna-Flora-Habitat Richtlinie (FFH-RL) erlaubt nur in Einzelfällen und sehr eingeschränkt Ausnahmen von diesem strengen Artenschutz. Der Entwurf zur Wolfsmanagement-Verordnung der Vorarlberger Landesregierung ermöglicht es, Ausnahmen von diesem strengen Schutz pauschal durch Verordnung vorzusehen.
Das Problem dabei: Verordnungen beziehen sich auf eine Vielzahl von Fällen und entsprechen keiner Einzelfallprüfung, wie sie die FFH-RL verlangt. Ausnahmen von dem strengen Schutz dürfen nicht zur Regel gemacht werden. Darüber hinaus führt der Entwurf zur Wolfsmanagement-Verordnung Weideschutzgebiete ein, bei denen Herdenschutzmaßnahmen pauschal als nicht möglich oder nicht zumutbar eingestuft werden. Ein Abweichen von dem strengen Artenschutz der FFH-RL verlangt das Fehlen “anderweitiger zufriedenstellender Lösungen”. Ein pauschaler Ausschluss von Alternativlösungen in Weideschutzgebieten entspricht keiner Einzelfallprüfung und ist daher unionsrechtswidrig.
Angesichts der zahlreichen rechtlichen und inhaltlichen Mängel der gegenständlichen Verordnung fordern ÖKOBÜRO und der WWF Österreich die Vorarlberger Landesregierung auf, diese Verordnung nicht zu erlassen und stattdessen ein mit der FFH-RL - konformes, zielführendes Management auszubauen.