Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen Aktivist:innen der Letzten Generation eingeleitet. Grund dafür ist der Verdacht auf Bildung einer kriminellen Vereinigung (Paragraf 278 StGB). Der “Mafiaparagraf” wurde bereits in der Vergangenheit gegen zivilgesellschaftliche Organisationen, etwa bei Tierschützern, eingesetzt – bisher jedoch ohne Erfolg.
ÖKOBÜRO sieht die Kriminalisierung von friedlichem Protest als höchst problematisch und unverhältnismäßig. Versammlungsfreiheit und die Möglichkeit zum Protest sind im Rahmen der Meinungsäußerung ein Grundrecht in unserer Demokratie. Zudem kann auch ziviler Ungehorsam rechtfertigbar sein, insbesondere angesichts der unzureichenden Maßnahmen gegen die Klimakrise, wie ÖKOBÜRO bereits im Frühjahr in einem Fachbeitrag (siehe unten) erläutert hat.