Biodiversitätsschutz darf nicht übergangen werden
Die EU-Ratsverordnung 2022/2577 zielt darauf ab, Verfahren im Bereich erneuerbarer Energien zu beschleunigen. Allerdings wurde sie ohne die Beteiligung des Europäischen Parlaments, der einzigen demokratischen Kammer der EU, erstellt. Die Verordnung enthält zahlreiche Verstöße gegen Völker- und Unionsrecht, wie etwa eine falsche Rechtsgrundlage für die Erlassung oder den Ausschluss der Rechte der betroffenen Öffentlichkeit. Obwohl die Notwendigkeit einer Energiewende seit vielen Jahren unumstritten ist, stellt die Aufhebung etablierter Naturschutzsysteme und die Einschränkung der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht die geeignete Lösung dar, um die Fehler der Vergangenheit zu korrigieren.
Verordnung 2022/2577 ermöglicht den EU-Mitgliedstaaten, von der Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sowie von bestimmten Wasser-, Habitat- und Artenschutzbestimmungen gemäß anderen EU-Richtlinien (wie der Wasserrahmenrichtlinie, der Vogelschutzrichtlinie und der FFH-Richtlinie) in Gebieten abzuweichen, die im Rahmen einer strategischen Umweltprüfung als geeignet ausgewiesen wurden. Es ist natürlich wichtig, die Energiewende so schnell wie möglich umzusetzen, jedoch darf dies nicht auf Kosten des Schutzes der Natur und der Erhaltung der Artenvielfalt geschehen. Nur ein intaktes Ökosystem kann die Menschheit beim Kampf gegen die Klimakrise unterstützen.
Rechtsmittel an das Europäische Gericht
Gegen die Verordnung des Rates erhoben ÖKOBÜRO und bankwatch das Rechtsmittel „Request for Internal Review“ an den Rat. Dieser lehnte eine Überarbeitung seiner Verordnung ab, weshalb nun die Antwort des Rates vor das Europäische Gericht erster Instanz gebracht wurde. Die Beschwerdepunkte beziehen sich darauf, dass der Rat die Bedenken gegen die Verordnung nicht annähernd ausräumen konnte. Nach wie vor unterwandern die Regeln etablierte Schutzsysteme der FFH-, Vogelschutz-, Wasserrahmen- und UVP-Richtlinien, verstoßen gegen die Aarhus und die Alpenkonvention und stützen sich auf unzulässige Rechtsgrundlagen am Europäischen Parlament vorbei. Diese Ausnahmen lassen sich nicht durch die angeführten Ausnahmegründe rechtfertigen, da die Beschleunigung von Verfahren laut Studien nicht an ordentlichen Prüfungen, sondern vielmehr an mangelnden Ressourcen für Behörden und fehlerhaften Projektunterlagen liegt. Echte Beschleunigung muss daher dort ansetzen, und verbindliche Energieraumplanung vorantreiben. Das Rechtsmittel wurde mit Mitte August 2023 eingebracht, eine Entscheidung des EuG wird erst für das kommende Jahr erwartet.
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