EU-Parlament besiegelt Verbrenner-Verbot ab 2035
Ein Fünftel der CO2-Emissionen in der EU entfällt auf den Straßenverkehr. Um das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu verwirklichen, hat das EU-Parlament das faktische Ende des Verbrennungsmotors ab 2035 besiegelt - mit 340 Ja- zu 279-Neinstimmen. Alle in der EU ab 2035 verkauften neuen Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeuge sollen emissionsfrei sein. Das Verbot gilt für alle neuen Autos, die auf den Markt kommen; bereits zugelassene Fahrzeuge können auch weiterhin gefahren werden. Die Verordnung soll dazu anregen, emissionsfreie bzw. -arme Fahrzeuge herzustellen und Innovation und Investition zu fördern. Nachhaltiges Autofahren soll für alle zugänglich werden. Als nächster Schritt muss die Einigung vom Rat formell gebilligt werden.
Zur Pressemitteilung des Europäischen Parlaments
EuGH bejaht Schadenersatzanspruch gegen Mercedes wegen Abschalteinrichtungen
Das Landesgericht Ravensburg hat sich mit der Schadensersatzklage einer Privatperson gegen die Mercedes-Benz Group befasst. Der Schaden soll auf einer integrierten Abschalteinrichtung basieren, die höhere Stickstoffoxid-Emissionen zur Folge habe. Solche Abschalteinrichtungen sind nach der Richtlinie 2007/46 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen in Verbindung mit der Verordnung Nr. 715/2007 unzulässig. Fraglich war, ob die maßgeblichen Bestimmungen dahin auszulegen sind, dass sie Einzelinteressen eines Käufers eines solchen Fahrzeugs schützen. In seinem Urteil kommt der Gerichtshof zu dem Schluss, dass durch die Richtlinie uA gewährleistet werden soll, dass das Fahrzeug mit dem EURecht übereinstimmt und dementsprechend die Einzelinteressen des Käufers geschützt werden. Die Mitgliedstaaten müssen daher vorsehen, dass der Käufer gegen den Hersteller einen Anspruch auf Schadensersatz hat.
Zwölf Kinder und Jugendliche fechten beim Verfassungsgerichtshof das unzureichende Klimaschutzgesetz an
Vertreten von der Rechtsanwältin Michaela Krömer und mit Unterstützung von Fridays For Future und dem Verein CLAW ziehen zwölf Kinder und Jugendliche gegen die Bundesregierung vor Gericht. Die fünf- bis sechzehnjährigen Antragsteller:innen berufen sich auf ihre Kinderrechte. Diese werden in Österreich durch die Verfassung geschützt. Die Antragsteller:innen fordern, dass der VfGH die verfassungswidrigen Passagen des Klimaschutzgesetzes aufhebt, die nicht geeignet sind, zum notwendigen Rückgang der Treibhausgasemissionen zu führen. Eingereicht wurde der Antrag am 21. Februar 2023, eine Entscheidung des VfGH könnte Ende Juni erfolgen.
S8 – Marchfeld Schnellstraße: VwGH spielt den Ball zurück zum Bundesverwaltungsgericht
Im jahrelangen Rechtsstreit um die geplante Marchfeld Schnellstraße (S8) hat der Verwaltungsgerichtshof jetzt ein Machtwort gesprochen. Das BVwG hatte im September 2021 den Genehmigungsbescheid mangels Vereinbarkeit mit naturschutzrechtlichen Bestimmungen und fehlender Alternativenprüfung aufgehoben und zur neuerlichen Entscheidung an das Ministerium zurückverwiesen. Gemäß dem VwGH war das aber nicht rechtmäßig: Eine Zurückverweisung sei nur möglich, wenn krasse bzw. besonders gravierende Ermittlungslücken durch die Behörde vorliegen. Das sei hier nicht der Fall; außerdem könne dahinstehen, ob eine Zurückverweisung gerechtfertigt sei, da das BVwG bereits umfangreiche ergänzende Ermittlungen durchgeführt hat. Das BVwG muss jetzt selbst in der Sache entscheiden.