Deutsche Klimaklage gegen BMW verloren – Umwelthilfe geht in nächste Instanz
Die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Automobilhersteller BMW wegen unzureichendem Klimaschutz wurde vom Landgericht München als unbegründet abgewiesen. DUH brachte vor, dass der Ausstoß von Treibhausgasen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht eingreife. Das konnte das Landgericht München zwar nicht ausschließen, es konnte jedoch auch keine drohende rechtswidrige Verletzung feststellen. Das Ziel der DUH war es, dass BMW ab 2030 keine Autos mit Verbrennungsmotor mehr verkaufen darf, sowie eine drastische CO2-Emissionen-Reduktion der bis 2030 verkauften Neufahrzeuge. Daran hält die DUH fest und brachte eine Berufung ein.
Landgericht München, 07.02.2023, 3 O 12581/21
Greenpeace reicht Klimaklage gegen EU-Taxonomie ein
Im April will die Umweltschutzorganisation eine Klage gegen die EU-Taxonomie beim Gerichtshof der Europäischen Union einreichen. Grund dafür ist, dass seit Anfang des Jahres Investitionen in Gas- und Atomenergie mit einem grünen Label versehen werden. Insgesamt acht europäische Greenpeace-Länderbüros haben bereits im September des vergangenen Jahres Einspruch bei der Europäischen Kommission gegen dieses Nachhaltigkeitslabel erhoben, welcher jedoch abgelehnt wurde.
EU Abfalltransporte: Strengere Regeln zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit
Im November 2021 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Reform der EU-Vorschriften für die Verbringung von Abfällen vor, in dem Verfahren und Kontrollmaßnahmen für die Verbringung von Abfällen in Abhängigkeit von Herkunft, Bestimmungsort und Transportweg, der Art der verbrachten Abfälle und der Art der Abfallbehandlung am Bestimmungsort festgelegt werden. Der Vorschlag wurde vom Umweltausschuss des Europäischen Parlaments angenommen. Nun wird über die endgültige Form dieser Rechtsvorschriften verhandelt.
Zum Bericht des Europäischen Parlaments
EuGH: Kein Anspruch auf Schadenersatz für durch Luftverschmutzung verursachte Krankheiten
Eine Privatperson aus dem Pariser Ballungsraum machte beim EuGH unter Verweis auf ihre durch die anhaltende Luftverschmutzung verursachten Gesundheitsprobleme neben der Durchführung angemessener Abhilfemaßnahmen auch eine Entschädigung in Höhe von 21 Millionen Euro geltend. Begründet wurde die Klage mit einem Verstoß gegen die Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG.
Da die Luftqualitätsrichtlinie jedoch bloß ein allgemeines Ziel des Gesundheits- und Umweltschutzes verfolgt, scheiterte die Klage.
Nichtsdestotrotz müssen Privatpersonen laut EuGH die Möglichkeit haben, nationale Behörden aufzufordern, die EU-rechtlich vorgesehenen Maßnahmen einzuhalten und einen Luftqualitätsplan zu erstellen.