EuGH bejaht Klagebefugnis der Deutschen Umwelthilfe wegen Abschalteinrichtungen in Kraftfahrzeugen
Anerkannte Umweltvereinigungen müssen aufgrund von Art. 9 Abs. 3 der Aarhus-Konvention in Verbindung mit Art. 47 der Grundrechtecharta die Möglichkeit haben, Verwaltungsentscheidungen, die möglicherweise gegen Unionsumweltrecht verstoßen, vor nationalen Gerichten anfechten zu können. Die Deutsche Umwelthilfe kann somit EG-Typgenehmigungen durch das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt gerichtlich überprüfen lassen.
Zudem stellt der EuGH erneut klar, dass die Verwendung einer Software für Dieselfahrzeuge, die ein Thermofenster (= temperaturgesteuerte Abschalteinrichtung) bei der Abgasreinigung festlegt, unzulässig ist. Diese würde die Wirkung von Emissionskontrollsystemen bei üblichen Temperaturen während des überwiegenden Teils des Jahres verringern, und so dem Grundsatz der Begrenzung der Stickstoffoxid-Emissionen zuwiderlaufen. EuGH 08.11.2022, C-873/19
VwGH: Sieben Jahre lang geltende Ausnahmebewilligung für Hubschrauberüberflüge im Nationalpark Hohe Tauern ist rechtswidrig
Die Salzburger Landesumweltanwaltschaft war gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichts Salzburg vorgegangen, das die Erteilung einer Ausnahmebewilligung für jährliche Hubschrauber-Transportüberflüge während einer Laufzeit von sieben Jahren im Natura 2000-Gebiet bestätigte. Der VwGH hob das gegenständliche Erkenntnis auf. Nach Ansicht des Höchstgerichts seien schädliche Auswirkungen, insbesondere auf den Lebensraum des Bartgeiers, über einen derart langen Zeitraum nicht auszuschließen. Dies könne auch nicht mit dem Vorbehalt späterer Vorschreibungen substituiert werden. VwGH 29.09.2022, Ra 2021/10/0005
EU-Gesetzesentwurf zur Wiederherstellung der Natur
Ziel des EU Nature Restoration Law ist die Wiederherstellung natürlicher bzw. geschädigter Ökosysteme, auch in Bezug auf deren Potenzial als CO2-Speicher im Kampf gegen die Klimakrise. Das Gesetz soll sowohl verbindliche Ziele für die Mitgliedstaaten festlegen als auch EU-Mittel von rund 100 Milliarden Euro für diese bereitstellen. ÖKOBÜRO begrüßt diese Entwicklung als erste bedeutende Maßnahme zur Biodiversität seit Inkrafttreten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie im Jahr 1992. Zum Vorschlag der EU-Kommission
EU-Kommission legt Vorschlag zur Verschärfung der EU-Luftqualitäts-Richtlinie vor
Mit dem Vorschlag der Europäischen Kommission soll das Regelwerk, dessen Ziel die Verringerung von Luftschadstoffbelastungen ist, an die Richtwerte der Luftgüteleitlitinien der WHO zum Schutz der menschlichen Gesundheit angepasst werden. Weitere Verbesserungsmaßnahmen sind die Ergänzung von Regelungen zum Luftgütemonitoring und -management, erweiterte Transparenzvorgaben sowie die Möglichkeit eines gerichtlichen Überprüfungsverfahrens für Betroffene. Zur Pressemitteilung der EU-Kommission