Tatsächlich hat das Tiroler Landesverwaltungsgericht im Zusammenhang mit einer Bescheidbeschwerde betreffend die Entnahme des Wolfes 158 MATK dem Europäischen Gerichtshof mehrere Fragen zur Rechtsauslegung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie vorgelegt. Zudem wurden von der Tiroler Landesregierung am 8. September 2022 zwei weitere adulte Wölfe sowie zwei Jungwölfe aus dem Hochstadel-Wolfsrudel zum Abschuss freigegeben.
Mit den zuletzt erhobenen Beschwerden gegen diese beiden Entnahmebescheide haben WWF Österreich und ÖKOBÜRO ebenfalls erreicht, dass diese vier Wölfe vorläufig nicht entnommen werden dürfen. Ein Erfolg für den Artenschutz! Schließlich handelt es sich beim Hochstadel-Wolfsrudel um das erste nachgewiesene Rudel im alpinen biogeografischen Raum Österreichs.
Mehr dazu findet ihr im neuen Blogbeitrag.