Studie zur Laufzeitverlängerung von AKW
In einer gemeinsamen Studie mit dem ukrainischen Resource & Analysis Center „Society and Environment“ (RACSE) veröffentlichte ÖKOBÜRO kürzlich eine Studie zu rechtlichen Voraussetzungen für die Prüfung und Beteiligung im Zuge der Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken. Die rechtliche Analyse richtet sich an Entscheidungstragende und Mitglieder der Öffentlichkeit und gibt einen Überblick über die relevanten rechtlichen Aspekte und Erkenntnisse in Zusammenhang mit der Aarhus und Espoo Konvention. Zur Studie von ÖKOBÜRO und RACSE
Stärkung der Öffentlichkeitsbeteiligung in Naturschutzverfahren
Österreich ist säumig bei der Umsetzung der Öffentlichkeitsbeteiligung an umweltbezogenen Entscheidung nach der Aarhus Konvention, seit 2014 läuft dazu ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich. Die Novellen in den Bundesländern Oberösterreich, Steiermark und Salzburg bringen vereinzelte Verbesserungen wie die teilweise Einführung der Parteistellung statt der Beteiligtenstellung Plus für Umweltschutzorganisationen, eine gänzliche Umsetzung der Aarhus Konvention bleibt damit aber weiterhin aus. Mehr dazu hier