Werner Hochreiter (Arbeiterkammer Wien, Umweltjurist) betonte in der Podiumsdiskussion am 12.9., dass es viele gute Gründe gebe, über mehr Verbindlichkeit in der Planung und Planungskoordination im Bundesstaat nachzudenken. Darauf habe die Bundesarbeitskammer in ihrer jüngsten Stellungnahme zum Vorschlag für eine Novelle des UVP-Gesetzes hingewiesen. Das hätten auch die heutigen Beiträge wieder gezeigt. Wie in der Schweiz vorgegangen werde, das schaffe eine Strukturierung, die es in Österreich so nicht gibt. Die von Herrn Zwiauer vorgelegten Thesen für die Diskussion (siehe auch Folie 24 und 25) sprechen genau das an, was der Zugewinn von mehr Verbindlichkeit in der Planung sein kann.
Die aktuell mit dem NIP verbundene Aufgabe sei eine Mega-Aufgabe, aber der NIP leide an seiner fehlenden Verbindlichkeit. Kooperation ist bei der Ausarbeitung natürlich ganz wichtig, wie Frau Neyer betont. Auch in der Schweiz ist die Phase der Zusammenarbeit, in der die beteiligten Behörden der Kantone wie des Bundes um eine abgestimmte Lösung ringen, die Wichtigste. Aber eine solche Kooperation muss auch in verbindliche Antworten münden, die es bis jetzt in Österreich nicht gibt. Wie wird dann mit allfälligen Vorgaben des NIP umgegangen werden, wenn er einmal fertig ist? Werden sich insbesondere die Bundesländer an seine Vorgaben gebunden sehen? Hier zeigen sich zahlreiche Fragen, die wir im Rahmen unserer BAK-Stellungnahme zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz seinerzeit gestellt haben.
Die Debatte in Österreich sei leider gefangen in den Narrativen, die von der Wirtschaft sehr erfolgreich vorgetragen werden: Die Verfahren dauern zu lange, wird immer wieder betont. Nichts gehe mehr, das UVP-Gesetz müsse geändert werden. Darauf konzentriere sich dann der Blick und andere Fragen blieben so ausgeblendet. So ist es auch zum Standortentwicklungsgesetz gekommen, das letztlich völlig folgenlos geblieben sei. Dabei sei das UVP-Gesetz das modernste und beste Projektgenehmigungsgesetz, das wir in Österreich haben.
Der kürzlich vorgelegte Bericht der Arbeitsgruppe UVP-Verfahrenseffizienz habe übrigens hier zum Thema Planung auch Handlungsbedarf gesehen, aber nur eine neue Arbeitsgruppe vorgeschlagen. Eine neue Arbeitsgruppe? Das sei schon sehr dürftig. Außerdem sei der Bericht dafür blind, wie veraltet die österreichischen Infrastrukturgesetze, insb die hier wichtigen Starkstromwegegesetze sind. Zur Frage des Bedarfs und der Planung sei dort ebensowenig etwas zu finden wie zu den nötigen Schutzstandards, die immer wieder ein Streitpunkt in den Verfahren, und zwar in allen Instanzen sind. Dass hier was fehlt, hat auch Herr Bellina aufgezeigt.
Der Beitrag von Frau Damjanovic zeige schön, dass man als Nächstes gar nicht unbedingt gleich über ein Bundesraumordnungsgesetz nachdenken müsse. Denn: „Der Bund hat bereits Kompetenzen im Elektrizitätswesen sowie im Bereich des Starkstromwegerechts, die er nicht nutzt.“
Die Debatte zur Energiewende in Österreich leide darunter, dass alle diese Fragen ungelöst bleiben. Die in der Schweiz gesetzlich verankerte Abstimmungs- und Berücksichtigungspflicht zwischen Bund und Kantonen sieht Hochreiter als wesentlichen Schlüssel für eine bessere Energieraumplanung, weshalb auch in Österreich mehr Regulierung notwendig sei. Raumplanung sei in Österreich noch viel zu politisch, es brauche ein koordiniertes Vorgehen.
Konkret sei der Wunsch, dass im BMK der Auftrag ergeht, parallel zu den laufenden Arbeiten am NIP auch der Frage nachzugehen, wie man konkret für mehr Verbindlichkeit in der Planung und Planungskoordination sorgen könnte. Die Arbeiten am NIP könnten hier gleichzeitig als Lernfeld begriffen werden. Mehr Verbindlichkeit und Strukturierung helfe allen Beteiligten. Verbindlichkeit würde auch die Kultur der Zusammenarbeit ändern, wenn klar sei, dass das, was am Ende herauskomme, dann auch umzusetzen sei.