ÖKOBÜRO und RACSE veröffentlichen Studie zur Laufzeitverlängerung von AKW
In einer gemeinsamen Studie mit dem ukrainischen Resource & Analysis Center „Society and Environment“ (RACSE) veröffentlichte ÖKOBÜRO kürzlich eine Studie zu rechtlichen Voraussetzungen für die Prüfung und Beteiligung im Zuge der Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken. Die rechtliche Analyse richtet sich an Entscheidungstragende und Mitglieder der Öffentlichkeit und gibt einen Überblick über die relevanten rechtlichen Aspekte und Erkenntnisse in Zusammenhang mit der Aarhus und Espoo Konvention. Zur Studie von ÖKOBÜRO und RACSE
Irisches Gericht lässt Anerkennungskriterien von NGOs durch EuGH prüfen
Das irische Höchstgericht hat sich derzeit mit der Frage auseinanderzusetzen, inwieweit die Beschwerdebefugnisse von NGOs aufgrund der UVP-RL in Verbindung mit Artikel 47 der EU-Grundrechte-Charta und der Aarhus Konvention direkt anzuwenden sind, wenn die nationalen Anerkennungskriterien für NGOs deren Vorgaben widersprechen. Dies soll nun im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens durch den EuGH geklärt werden. Zum Vorabentscheidungsersuchen
LVwG Tirol gibt NGOs bei Wolfsabschüssen Recht
Im Zusammenhang mit der Abschussgenehmigung für ein Wolfspärchen gab das LVwG Tirol einer Beschwerde von ÖKOBÜRO und WWF wegen Verstößen gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen statt. Außerdem gewährte das Gericht einer zweiten Beschwerde der beiden Umweltschutzorganisationen gegen einen weiteren Wolfsabschuss aufschiebende Wirkung. Newsbeitrag ÖKOBÜRO
Generalanwältin äußert sich kritisch zur Notfallzulassung von Pflanzenschutzmitteln
Bestimmte Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln (Neonicotinoide) dürfen aufgrund ihrer Umweltschädlichkeit in EU-Mitgliedstaaten nur unter besonderen Voraussetzungen ausnahmsweise zugelassen werden. Laut Generalanwältin Kokott müsse der Einsatz zur Abwehr besonders schwerwiegender Gefahren notwendig sein und die Vor- und Nachteile der betreffenden Verwendung, einschließlich des Grads der Wahrscheinlichkeit der jeweiligen Gefahr, hinreichend dokumentiert sein und stichhaltig abgeleitet werden. Schlussanträge Rs C-162/21
VwGH trifft Klarstellung zur Zulässigkeit von NGO-Beschwerden nach dem WRG
Umweltorganisationen haben bei der Beschwerde gegen wasserrechtliche Bescheide eine Verletzung des § 104a WRG denkmöglich zu begründen. In diesem Fall sind Beschwerden auch zulässig, wenn die belangte Behörde oder das Gericht nicht davon ausgegangen ist, dass ein Vorhaben mit Auswirkungen auf den Gewässerzustand iSd § 104a Abs 1 leg cit vorliege und/oder ob dennoch eine Bewilligung erteilt werden könne. VwGH 30.06.2022, Ra 2019/07/0112