Als Reizgas und Vorläufersubstanz von sekundärem Feinstaub ist Ammoniak (NH3) eine Gefahr für die Umwelt und menschliche Gesundheit. Daher wurden auf durch die NEC-Richtlinie der EU Reduktionsziele für Ammoniak-Emissionen festgelegt. In Österreich kommt es bereits seit 2017 und zuletzt im Jahr 2020 zu einer Überschreitung der jährlichen Höchstemissionen. Auch die Ziele bis 2030 können mit den bisherigen Maßnahmen nicht eingehalten werden. ÖKOBÜRO hat daher bereits im Herbst 2019 eine Überarbeitung des Nationalen Luftreinhalteprogamms und verbindliche Maßnahmen für die Landwirtschaft beantragt. Ein kürzlich veröffentlichter Entwurf für eine Ammoniakreduktions-Verordnung sieht vereinzelte Schritte für Düngemittel vor. Diese sind zwar zum Teil zu befürworten, greifen aber nach wie vor zu kurz, Gesundheitsschäden auf der einen Seite und ein Vertragsverletzungsverfahren auf der anderen abzuwenden.