Das Landesverwaltungsgericht Tirol hebt die Genehmigung zum Abschuss eines Wolfes in Tirol auf. Der Wolf als streng geschützte Tierart darf nur abgeschossen werden, wenn die engen Voraussetzungen des EU-Artenschutzrechtes erfüllt sind und es keine andere Möglichkeit gibt. Aufgrund einer Beschwerde von Umweltorganisationen (darunter ÖKOBÜRO und der WWF Österreich) stellte das Gericht fest, dass der Bescheid keine Maßnahmen vorschreibe die gewährleisten können, dass der richtige Wolf entnommen wird.
Das Gericht zweifelt auch daran, dass die Entnahme „irgendeines“ Wolfes in einem bestimmten Gebiet, unabhängig von seiner Gefährlichkeit, mit den strengen unionsrechtlichen Artenschutzbestimmungen vereinbar sein kann. Ein neuerlicher Abschussbescheid muss nun den Vorgaben des Gerichtes Rechnung tragen.