Parteistellung für Umweltorganisationen bei der „Augartenabsenkung“ in Graz
Gegen die Bewilligung zur Uferumgestaltung im Augarten in Graz erhoben Umweltorganisationen Beschwerde, da eine Gefährdung von geschützten Arten nach der FFH-RL und der Vogelschutz-RL bestehe. Nachdem das LVwG Steiermark die Beschwerde mangels Parteistellung zurückwies, wurde Revision erhoben. Da im Verfahren jedoch Umsetzungen der FFH-RL und Vogelschutz-RL einschlägig sind, stellte der VwGH fest, dass die Aarhus-Konvention anzuwenden ist und den Umweltorganisationen somit Parteistellung einzuräumen ist.
VwGH Ra 2019/10/0081, 0082 vom 18. Dezember 2020
Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)
Der Entwurf für das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz ist fertig und soll nach Plan der Umweltministerin vor dem Sommer in Kraft treten. Ziel des Gesetzes ist es, dass der Strombedarf in Österreich bis 2030 zu 100 % aus erneuerbaren Quellen stammt. Ein Novum im Entwurf: Es soll die Möglichkeit geben, sogenannte „Erneuerbaren-Energiegemeinschaften“ zwischen Nachbarn oder Betrieben zu bilden und dabei lokal erneuerbaren Strom zu produzieren und zu teilen.
Link zur Pressemeldung
Die österreichische Klimaklage zieht vor den EGMR
Wie berichtet, wies der Verfassungsgerichtshof im Herbst die erste österreichische Klimaklage aus formellen Gründen zurück. Einer der Kläger reicht nun gemeinsam mit Rechtsanwältin Michaela Krömer eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein. Inhalt der Klage ist, dass der Staat Österreich den Bürger*innen nicht genügend Rechtsschutz im Bereich Klimaschutz bietet.
Mehr Informationen
Leimrutenjagd in Frankreich sehr wahrscheinlich unionrechtswidrig
Die Leimrutenjagd hat in Frankreich lange Tradition und ist aus diesem Grund entgegen des Verbotes in der Vogelschutzrichtlinie erlaubt. Das könnte sich nun aufgrund einer Entscheidung des EuGH ändern, der diese Jagdmethode als „sehr wahrscheinlich unionsrechtwidrig“ eingestuft hat. Bei der Leimrutenjagd werden Äste mit einem Material präpariert, welches Vögel anlockt und deren Gefieder verklebt, sodass sie zu Boden fallen.
Link zur Entscheidung
J&E „Fitness-Check” der Wasserrahmenrichtlinie
Das Umweltrechtsnetzwerk Justice & Environment (J&E) hat die Wasserrahmenrichtlinie (WR-RL) einem „Fitness-Check“ unterzogen, mit dem Ziel, anhand der Ergebnisse Empfehlungen für eine bessere Anwendung der Richtlinie zu erstellen. Dafür wurde die Umsetzung der WR-RL in den Ländern Bulgarien, Kroatien, Tschechien, Ungarn und Österreich untersucht. Im Allgemeinen ergab die Studie, dass die WR-RL großes Potential aufweist und über die notwendigen Instrumente verfügt, das Ziel des guten Zustands europäischer Gewässer herzustellen. Der tatsächliche Effekt der Richtlinie und die Beteiligung der Öffentlichkeit hängen jedoch stark von der nationalen Umsetzung sowie der Handhabung durch die Behörden ab. Deshalb empfiehlt J&E, kumulative Auswirkungen genauer zu untersuchen sowie stärker die Transparenz sowie Öffentlichkeitsbeteiligung in Verfahren nach der WR-RL zu gewährleisten.
Link zur Studie