ÖKOBÜRO veranstaltete am 17. November 2020 einen Online-Workshop bei dem der aktuelle Umsetzungsstand der Aarhus Konvention in Österreich und damit der Rechte der Umweltbewegung in Verfahren präsentiert wurde. Außer im Land Wien finden sich mittlerweile gesetzliche Umsetzungen der Rechte der Öffentlichkeit in allen Bundesländern und einigen Gesetzen des Bundes, einheitlich sind sie jedoch nicht. So finden sich im Detail einige Unterschiede bei Fristen, dem Umfang der Rechte oder der Administration. ÖKOBÜRO pocht hier auf eine einheitliche Umsetzung.
Zu den Hintergründen der Aarhus Konvention finden sie hier unser Positionspapier.
Den Vortrag können Sie hier herunterladen.
Der Leitfaden der Kommission steht hier zum Download bereit.