Umweltrecht ist Hauptgrund für Vertragsverletzungsverfahren
Mit 175 neuen Verfahren im Jahr 2019 liegt das Umweltrecht vor allen anderen Bereichen, aufgrund derer Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wurden. Bedeutende Fälle richten sich gegen Italien, Spanien und Bulgarien wegen des Überschreitens von Stickstoffdioxid- und Schwefeldioxidwerten sowie Verfahren gegen 17 Mitgliedsstaaten betreffend die Änderung zur UVP-Richtlinie. Insgesamt bleibt die Zahl der offenen Verfahren laut neuestem Bericht der EU-Kommission zu Vertragsverletzungsverfahren seit 2017 stabil bei rund 1.600. Kommissionsbericht 2019
EU-Kommission kündigt Maßnahmen für eine sichere und nachhaltige Rohstoffversorgung an
Die EU-Kommission legte einen Aktionsplan zu kritischen Rohstoffen sowie eine Zukunftsstudie über kritische Rohstoffe für strategische Technologien und Sektoren für die Zeiträume bis 2030 und bis 2050 vor. Darin werden zehn Maßnahmen skizziert, um etwa die Abhängigkeit der EU von Drittanbietern zu verringern, die Versorgungsquellen zu diversifizieren, die Ressourceneffizienz zu steigern sowie eine verantwortungsvolle Rohstoffbeschaffung zu fördern. Zudem wurde die Liste kritischer Rohstoffe aktualisiert und enthält nun u.a. auch Lithium, welches für die E-Mobilität eine tragende Rolle spielt. Pressemitteilung der EU-Kommission
Erkenntnisse in Verwaltungsstrafsachen sind mündlich zu verkünden
Der VwGH stellte nun erneut klar, dass entsprechend § 47 Abs 4 VwGVG in Verwaltungsstrafsachen der Spruch des Erkenntnisses sowie die wesentlichen Punkte seiner Begründung nach dem Schluss der Verhandlung sofort mündlich zu verkünden seien. Nur bei einem ausdrücklichen Verzicht der Partei oder aufgrund der Komplexität eines Falles kann das Erkenntnis später erfolgen. Das Verwaltungsgericht hat dabei zu begründen, warum eine sofortige Fällung des Erkenntnisses nach der Verhandlung nicht möglich war. VwGH 26.05.2020 Ra 2018/11/0195
Antrag auf Abschuss von Fischottern abgewiesen
Die Bezirkshauptmannschaft Hallein gestattete dem Fischereiverband Hallein nicht die Entnahme von vier Fischottern, die nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU streng geschützt sind. Zwar sollen die Tiere Fische im Wert von 40.000 Euro aus der Fischzucht in Hallein-Gamp gefressen haben, doch nach Ansicht der Behörde stelle der Abschuss der Fischotter keine dauerhafte Lösung dar, da weitere Tiere zuwandern könnten. Stattdessen soll das Gelände der Fischzucht komplett eingezäunt werden. Näheres dazu finden Sie hier.
Klarstellung des Umfangs der SUP-Pflicht bei Windkraftanlagen
Ein von der föderalen Regierung eines Mitgliedstaats angenommener Erlass und ein von ihr erlassenes Rundschreiben, die jeweils unterschiedliche Bestimmungen über die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen enthalten, fallen unter den Begriff „Pläne und Programme“ im Sinne der SUP-Richtlinie. Sind darin etwa Maßnahmen in Bezug auf Schattenwurf, Sicherheit und Geräuschpegelnormen enthalten, sind diese daher einer strategischen Umweltprüfung zu unterziehen. Eine bereits ohne die Durchführung eines SUP erteilte Genehmigung kann nur dann aufrechterhalten werden, wenn sich die Aufhebung auf die Stromversorgung des gesamten Mitgliedstaats auswirken könnte. Zu diesem Ergebnis kam der EuGH kürzlich in einem belgischen Fall. EuGH 25.06.2020 C-24/19
Neuigkeiten zur Klagebefugnis im Wasserrecht
Aufgrund des Bewilligungsverfahrens zu einem Autobahnabschnitt in Nordrhein-Westfalen beschäftigte sich der EuGH kürzlich mit der Geltendmachung von Verfahrensfehlern in wasserrechtlichen Verfahren. Zudem erläuterte der Gerichtshof u.a. wann von einer projektbedingten Verschlechterung des chemischen Zustands eines Grundwasserkörpers auszugehen ist. Von einem Projekt betroffene Personen und Organisationen haben das Recht, die Verletzung der Pflichten zur Verhinderung der Verschlechterung von Wasserkörpern bzw. zur Verbesserung ihres Zustands geltend zu machen, wenn diese Verletzung sie unmittelbar betrifft. EuGH 28.05.2020 C-535/18
Ausführungen zur Definition von Umweltinformationen
In Bezug auf ein Kraftwerk wurden bei der Stadt Graz Kosten-Nutzen-Analysen und Wirtschaftlichkeitsanalysen dieser Varianten angefragt. Dabei handelte es sich um Unterlagen mit einer klaren Darstellung der Kostenaufteilung zwischen umweltrelevanten Kosten für die Stadt Graz und technisch bedingten Kosten für die Kraftwerkserrichtenden. Die Herausgabe wurde von der Behörde zunächst verweigert, durch das Verwaltungsgericht allerdings bejaht. Im Zuge eines Revisionsverfahrens stellte der VwGH nun fest, dass Informationen über die Aufteilung der Kostentragung betreffend umweltrelevante Maßnahmen „wirtschaftliche Annahmen“ im Sinne des UIG Umweltinformationen darstellen. VwGH 19.12.2019 Ra 2018/07/0454
Vorhaben „Stadtstraße Aspern“ und „Anschlussstelle Seestadt Ost“ genehmigt
Das BVwG hat nun entschieden, dass die Vorhaben „Stadtstraße Aspern“ und „Anschlussstelle Seestadt Ost“ nach den Bestimmungen des UVP-G errichtet werden können. Gegen die Entscheidung der Wiener Landesregierung vom Juni 2018 hatten eine anerkannte Umweltorganisation, zwei Bürgerinitiativen und über 100 Nachbarn Beschwerden erhoben, aufgrund derer das Gericht ein ergänzendes Ermittlungsverfahren unter Beiziehung von Sachverständigen durchführte. Das BVwG gab teilweise den Beschwerden statt und schrieb zahlreiche Maßnahmen insb. zum Lärmschutz, zur Luftreinhaltung sowie zur Vermeidung von Grundwasserverunreinigungen vor. Eine Revision wurde in Teilen zugelassen. BVwG W 270 2204219-1/158E