OÖ LVwG: Trainings- und Spielkonzept eines Fußballvereins stellt unter bestimmten Voraussetzungen eine Umweltinformation dar
Grundsätzlich stellen sämtliche Informationen in schriftlicher, visueller, akustischer, elektronischer und sonstiger materieller Form über Maßnahmen, die sich auf Umweltbestandteile und -faktoren auswirken oder wahrscheinlich auswirken, Umweltinformationen dar. Somit auch das gegenständliche Konzept, stellt das LVwG fest, zumal die auf den Sportanlagen ausgeübte Tätigkeit, nämlich Art und Umfang der Durchführung von Trainings- und Sportveranstaltungen, zumindest Lärm- und (bei Flutlichtbetrieb) auch Lichtemissionen verursacht, die sich auf die Umwelt auswirken. LVwG OÖ 27.02.2020, LVwG-551755/2/KH
VwGH zur Kumulationsprüfung nach UVP-G
Windkraftanlagen können aufgrund wesentlicher Wechselwirkungen der jeweiligen Umweltauswirkungen auf Natur- und Landschaftsschutz grundsätzlich auch mit (bestehenden oder zumindest vor dem UVP-Vorhaben beantragten) Pumpspeicherkraftwerken kumulieren. VwGH 17.12.2019 Windpark Koralpe, Ro 2018/04/0012
VwGH zur Berücksichtigung der Gefährdung von Menschen durch Eisabfall bei Windenergieanlagen
Der Gerichtshof bestätigt, dass Eisabfall von Windrädern eine Gefährdung darstellt, die über eine „üblicherweise" von Bauwerken ausgehende Gefahr iSd § 11 Abs 2 NÖ ElWOG hinausgeht. Nachbarn müssten keine ihre Grundstücke betreffenden Immissionen hinnehmen, durch die das Leben oder die Gesundheit von Menschen – ungeachtet der Wahrscheinlichkeit eines konkreten Schadenseintritts – gefährdet wird. VwGH 27.1.2020, Ro 2018/04/0018
Rechtswidrig unterlassene Strategische Umweltprüfung
Im Vorabentscheidungsverfahren zur Rechtssache C-24/19 A u.a. () und Nevele hat der EuGH der Frage über das Vorliegen eines „Plans oder Programms“ im Sinne der Richtlinie 2001/42/EG (SUP-RL) und den entsprechenden Rechtsfolgen nachzugehen. Der Generalanwalt legt in seinen Schlussanträgen vom 3. März 2020 die Sichtweise nahe, dass eine rechtswidrig unterlassene strategische Umweltprüfung für Pläne oder Programme nicht automatisch die Aufhebung der auf ihrer Grundlage ergangenen Projektgenehmigungen zur Folge haben muss. Die Genehmigungen können unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend aufrechterhalten werden, damit eine SUP nachgeholt werden kann. Schlussanträge des Generalanwalts Manuel Campos Sánchez-Bordona vom 3. März 2020, C- 24/19