- Am 14. November 2019 wurden die Schlussanträge des Generalanwalts im Fall C-752/18, Deutsche Umwelthilfe bekanntgegeben. Nach Ansicht des Generalanwalts ist es nicht möglich, eine Zwangshaft über den Ministerpräsidenten des Freistaates Bayern zu verhängen, um diesen dazu anzuhalten, in München gerichtlich bestätigte Verkehrsverbote für Dieselfahrzeuge vorzusehen. Dies auch dann nicht, wenn die gesetzlich vorgesehene Verhängung von Zwangsgeldern offenkundig nutzlos ist. Das Grundrecht auf Freiheit dürfe nämlich nur auf der Grundlage eines Gesetzes eingeschränkt werden, das eine solche Möglichkeit für Amtsträger klar vorsehe. Link
- In der Rechtssache C-280/18, Flausch entschied der EuGH, dass es der Öffentlichkeit ermöglicht werden muss, sich an der Umweltverträglichkeitsprüfung eines Projekts aktiv zu beteiligen, damit ihr auch eine Frist für die Einreichung eines Rechtsbehelfs gegen die Genehmigung dieses Projekts entgegen gehalten werden kann. Einen Aushang in den Räumlichkeiten des regionalen Verwaltungssitzes, der nicht auf der betroffenen Insel liegt und zudem 55 Seemeilen von dieser entfernt ist, erachtete der EuGH nicht als geeignet, um in angemessener Weise zur Information der betroffenen Öffentlichkeit beizutragen, auch wenn der Aushang von einer Veröffentlichung in einer Lokalzeitung der betroffenen Insel begleitet wurde. Link
- Der VwGH befasst sich mit der Frage, ob Stellungnahmen des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) im Zuge von Begutachtungsverfahren zu Gesetzesentwürfen als Umweltinformationen iSd Umweltinformationsgesetzes (UIG) anzusehen sind und kam zu dem Ergebnis, dass es sich dabei (zumindest abstrakt) um Umweltinformationen handeln kann. Im konkreten Fall ging es um die Stellungnahmen des BMNT zum Entwurf des Standortentwicklungsgesetzes, deren Herausgabe die die revisionswerbende Umweltorganisation auf Grundlage des UIG begehrt hatte. Link
- Der VfGH lehnte die Behandlung einer Beschwerde zum Heumarkt-Projekt ab. Die Beschwerdeführerin behauptete, das BVwG hätte in seiner Entscheidung gegen das Willkürverbot verstoßen und völlig grundlos einen Widerspruch zwischen der UVP-Richtlinie und der österreichischen Rechtslage angenommen; außerdem handle es sich beim Projekt im kein „Städtebauvorhaben“ iSd UVP-Gesetzes. Der VfGH stellte jedoch fest, dass die Begründung des BVwG ausreichend war, die Beschwerde keine hinreisende Aussicht auf Erfolg hatte und von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten war. Link
- Wegen des umstrittenen Standortentwicklungsgesetzes (StEntG) leitet die EU-Kommission nun ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ein. Besonders kritisiert wird dabei jene Regelung, wonach die UVP-Behörde über standortrelevante Vorhaben von besonderem öffentlichem Interesse für die Republik Österreich ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber innerhalb von zwölf Monaten nach Antragstellung zu entscheiden hat. Diese Regelung verhindere nach Ansicht der Kommission, dass eine fundierte Auseinandersetzung mit den Umweltauswirkungen komplexer Projekte sichergestellt ist. Link