- Am 29. September 2019 fanden neuerlich Nationalratswahlen in Österreich statt. Für die nun folgende Phase der Regierungsbildung hat ÖKOBÜRO als Allianz der Umweltbewegung eine Liste mit Forderungen zu den Bereichen Umweltverfahren, Agenda 2030 sowie Zivilgesellschaft und Demokratie erstellt. Link
- Seit 29. August 2019 besteht die Möglichkeit, das österreichische Klimaschutzvolksbegehren zu unterzeichnen. Hier werden unterschiedliche Forderungen wie die Aufnahme von Klimaschutz in die Verfassung, eine klimafreundliche Gestaltung von Transport und Verkehr oder die sozial-verträgliche Gestaltung von Klimaschutz gestellt. Ab 100.000 Unterschriften sind diese Forderungen im Nationalrat zu behandeln. Link
- Der EuGH entschied in der Rechtssache C-82/2017 über einen Kommissionsbeschlusses zur Zulassung von Erzeugnissen mit genetisch veränderten Sojabohnen. Der Antrag dreier deutscher NGOs auf Überprüfung des Beschlusses wurde wegen Unzulässigkeit bzw. mangels ausreichender Begründung zurückgewiesen. Link
- Am 31. Juli 2019 wurde das Nationale Luftreinhalteprogramm 2019 beschlossen. Probleme bei Umsetzung der in der NEC-Richtlinie festgelegten unions-rechtlichen Vorgaben bestehen insbesondere hinsichtlich des Schadstoffs Ammoniak (NH3). ÖKOBÜRO beantragt daher eine Überprüfung des Programms gemäß Emissionsgesetz-Luft (EG-L). Link
- Der Grazer Landtag beschloss am 17. September 2019 die Änderung der Steiermärkischen Naturschutzgesetzes 2017 in Umsetzung der Aarhus Konvention. Der ursprünglich sehr fortschrittlich gestaltete Begutachtungsentwurf, der u.a. eine Parteistellung für Umweltschutzorganisationen vorsah, wurde dabei nicht übernommen. Link
- Die Europäische Kommission hat kürzlich ihre Website zur Umwelthaftung aktualisiert. Insbesondere wurde ein Zugriff auf die einzelnen „country fiches“ zur Umsetzung der Umwelthaftungsrichtlinie in den jeweiligen Mitgliedstaaten aufgenommen. Link
- Das Höchstgericht in Irland wies am 19. September 2019 eine Klimaklage der Umweltschutzorganisation Friends of the Irish Environment ab. Die Klage war gegen den Nationalen Klimaschutz-Plan 2017 gerichtet. Das Urteil verwies u.a. auf das Prinzip der Gewaltenteilung. Link
- Im niederländischen Fall zur Klimaklage der Stiftung URGENDA empfahlen der Generalprokurator und der zuständige Generalanwalt dem Obersten Gerichthof, das Urteil des Berufungsgerichts von Den Haag aufrecht zu halten. Letzteres hatte den Staat verpflichtet, seine Treibhausgasemissionen bis 2020 um zumindest 25 % im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. Link
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