ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung hofft, dass Umweltministerin Maria Patek rasch auf das jüngste Mahnschreiben der EU-Kommission wegen der fehlenden Strategischen Umweltprüfungen (SUP) für Planungen im Energiesektor reagiert und das Problem zu aller Vorteil löst. ÖKOBÜRO hatte schon früh auf diesen Verstoß gegen das Europarecht hingewiesen und bereits 2015 eine Lösung vorgelegt, mit der durch eine SUP bei der Planung des Stromnetzes gleichzeitig die darauffolgenden Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) entlastet werden könnten.
Thomas Mördinger, stellvertretender Geschäftsführer und Stromnetz-Experte von ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung: „Belastungen für Mensch und Natur gehören von Beginn der Masterplanung an vermieden, anstatt nachträglich und langwierig in den UVPs an Symptomen herumzudoktern. Eine transparent und unter Einbeziehung von unabhängigen Fachleuten und professionellen Umweltschutzorganisationen durchgeführte SUP ermöglicht das.“
Insbesondere für den zügigen Umbau des Netzes für 100 Prozent erneuerbaren Strom ist die rasche Einführung der Stromnetz-SUP wichtig, um den Klimaschutz nicht zu behindern. Somit bietet die SUP auch den Netzbetreibern die Chance, ihre Projekte schneller umzusetzen.
„Während der SUP können grundsätzliche Rahmenbedingungen entschieden werden, deren Fehlen ansonsten immer wieder UVPs überlastet: Welche Leitungen benötigten wir für den Klimaschutz? Nach welchen Kriterien sind Erdkabel ökologisch und technisch sinnvoll – und wann nicht? Wenn das geklärt ist, brauche ich in keiner UVP mehr darüber diskutieren“, führt Thomas Mördinger aus.
Die Voraussetzung dafür ist, dass während der SUP alles transparent abläuft und Netzbetreiber, Verwaltung und Umweltschützende auf Augenhöhe zusammenarbeiten um die besten Alternativen zu finden. Solche „SUP am runden Tisch“ haben sich in der Vergangenheit bei der Lösung von kontroversen Umweltfragen gut bewährt und zu schnellen UVPs geführt. Etwa bei der Müllverbrennung in Wien oder der Windkraftzonierung im Burgenland.
Der Vorschlag von ÖKOBÜRO sieht vor, dass Netzbetreiber, Verwaltung und Umweltschutzorganisationen gemeinsam alle fünf Jahre einen gesetzlich verankerten Masterplan für das Stromnetz entwickeln. Die gesetzliche Verankerung des SUP-geprüften Masterplans gewährleistet, dass die laut EU-Vorgaben jährlich zu erstellenden konkreteren Netzentwicklungspläne dafür rechtlich von der SUP-Pflicht befreit wären.
Mehr Informationen zur Strategischen Umweltprüfung
ÖKOBÜRO-Broschüre: Stromnetz: Strategische Umweltprüfung als Chance