Dec. 20, 2017, 11:14 a.m.

ÖKOBÜRO: EuGH Urteil bringt Durchbruch - endlich Rechtsschutz für NGOs

Der Europäische Gerichtshof gibt Umweltorganisationen Zugang zu Gerichten. Rasche gesetzliche Umsetzung geboten.

Wien (OTS) - (Wien) Heute hat der Europäische Gerichtshof entschieden: Künftig kommt anerkannten Umweltorganisationen auch Parteistellung in Wasserrechtsverfahren zu. Damit beendet der EuGH einen jahrelangen Rechtsstreit zwischen Österreich und den Umweltorganisationen. Thomas Alge, Geschäftsführer von ÖKOBÜRO-Allianz der Umweltbewegung: „Das ist ein richtungsweisendes Urteil im Umweltrecht: Damit wird der Umwelt endlich vor Gericht eine Stimme gegeben. Das Aussperren von legitimen Umweltschutzinteressen ist damit vorbei.“

Ein Urteil des EuGH bedarf nicht zwingend einer eigenen Umsetzung im österreichischen Recht, da diese unmittelbar gültig sind. Dennoch empfiehlt sich für Österreich eine gesetzliche Regelung, um eine einheitliche Anwendung und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Alge: „Österreich kann entweder in jedem Gesetz einzeln oder in einem gemeinsamen Umweltrechtsbehelfsgesetz den Rechtsschutz von Umweltorganisationen regeln. Die neue Regierung kann damit unmittelbar ein Zeichen setzen und zeigen, dass Umweltschutz und die Einhaltung internationaler Verpflichtungen ernst genommen werden“. Die dadurch entstehende Rechtssicherheit wäre für alle involvierten Interessen ein Vorteil.

Die Pflicht, Umweltorganisationen den Gerichtszugang im Umweltrecht zu ermöglichen, ergibt sich aus der Aarhus Konvention der UN-ECE, die Österreich bereits 2005 ratifiziert hat. Umgesetzt wurde sie aber nur bei den jährlich etwa 25 UVP-Verfahren und bei ausgewählten Industrieanlagengenehmigungen (IPPC-Anlagen). Damit ist die Republik in der Umsetzung nach wie vor säumig und Schlusslicht in der EU. 2014 eröffnete deshalb die EU Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich. Im gleichen Jahr wurde Österreich auch von der Aarhus Vertragsstaatenkonferenz als der Nichtumsetzung für schuldig befunden.

Umweltorganisationen nehmen die Rechte der Aarhus Konvention sehr selektiv wahr und konzentrieren sich ausschließlich auf die wirklich kritischen Projekte. So gibt es in Österreich pro Jahr nur zwei UVP-Verfahren, in welchen Umweltorganisationen bei Gericht gegen den Bescheid vorgehen. In IPPC-Verfahren gab es in zehn Jahren überhaupt nur eine Beschwerde durch Umweltorganisationen. Auch internationale Studien zum NGO-Rechtsschutz zeigen ähnliches. So etwa kommt etwa eine Studie des deutschen Umweltbundesamts auf eine Rechtsschutzquote von unter zwei Prozent der größten Verfahren. Alge: „Die neue Umweltministerin Elisabeth Köstinger und die Bundesländer sind jetzt in der Verantwortung, Gesetzesvorschläge für die Umsetzung der Aarhus Konvention einzubringen und Rechtssicherheit zu schaffen“.

ÖKOBÜRO ist die Allianz der Umweltbewegung. Dazu gehören 16 österreichische Umwelt-, Natur- und Tierschutz-Organisationen wie GLOBAL 2000, Greenpeace, Naturschutzbund, VCÖ – Mobilität mit Zukunft, VIER PFOTEN oder der WWF. ÖKOBÜRO arbeitet auf politischer und juristischer Ebene für die Interessen der Umweltbewegung.

Links

[ÖKOBÜRO-Position] (https://www.ots.at/redirect/oekobuero9)

[EuGH-Urteil] (https://www.ots.at/redirect/curia6)

[Fragen und Antworten zu UVP-Verfahren in Österreich: Anzahl, Dauer und Beschwerden] (https://www.ots.at/redirect/oekob)

[UN-ECE Aarhus-Konvention] (http://www.unece.org/env/pp/treatytext.html)