June 29, 2018, 11:17 a.m.

ÖKOBÜRO begrüßt ersten Schritt zur Umsetzung der Aarhus Konvention

Ministerin Köstinger legte Gesetzesentwurf vor. Rechtsunsicherheit wird nur teilweise beseitigt. Einheitliche Umsetzung geboten. Standortgesetz als Damoklesschwert.

Wien (OTS) - ÖKOBÜRO-Geschäftsführer Thomas Alge begrüßt, dass Umweltministerin Elisabeth Köstinger gestern eine Vorlage für die Beteiligung und Rechtsschutz für Umweltschutzorganisationen und Betroffene in Begutachtung geschickt hat: „Nach vielen Jahren des Stillstands und 20 Jahre nach Unterzeichnung der Aarhus Konvention macht die Bundesregierung nun erstmals ernsthafte Vorschläge. Der Entwurf bemüht sich sichtlich, die Anforderungen zu erfüllen, um das laufende Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission zu beenden. Das wird jedoch nicht gelingen, wenn über ein Standortentwicklungsgesetz ein Genehmigungsautomatismus in Umweltverfahren Einzug hält. Vielleicht kann Frau Minister Köstinger diesbezüglich noch aufklärend auf Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck einwirken.“

Der Entwurf zum Aarhus Beteiligungsgesetz 2018 regelt die drei Sachbereiche Abfallwirtschaft, Wasserrecht und Luftreinhaltung mit unterschiedlichen juristischen Ansätzen. In der Abfallwirtschaft sollen etwa Umweltschutzorganisationen Parteistellung erhalten können. Im Wasserrecht gelten diese hingegen nur als „Beteiligte“, mit dem Recht Bescheide nachträglich anzufechten. Laut IG Luft dürfte man die Schaffung oder Überprüfung umweltrelevanter Programme beantragen, im Wasserrecht geht das nicht. Thomas Alge: „Dieser Regelungsansatz ist zwar politisch erklärbar,juristisch aber nicht. In der Praxis ist das sowohl für Umweltschutzorganisationen als auch für Projektwerbende und die vollziehende Verwaltung unübersichtlich. Da besteht immer das Risiko, dass im Einzelfall nicht die ‚richtigen‘ Rechte gewährt werden und Bescheide nachträglich wieder ungültig werden.“

Die im Wasserrecht gewählte Regelung einer „Beteiligtenstellung mit Rechtsschutz“ könnte zudem mit dem europäischen Äquivalenzprinzip in Konflikt stehen, wonach europarechtlich vorgegebene Verfahrensrechte nicht schlechter sein dürfen als nationale. Im Wasserrecht werden außerdem Pläne und Programme nicht vom Rechtsschutz erfasst.

Schließlich dürfte der Gesetzesvorschlag hinter den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes und des Verwaltungsgerichtshofes zurückbleiben, wonach die Aarhus Konvention sich auf das gesamte Umweltunionsrecht bezieht, während hier nur drei Materien erfasst sind. Thomas Alge: „Der Gesetzesentwurf ist ein erster Schritt, um der von Umweltauswirkungen betroffenen Öffentlichkeit die ihnen gemäß Aarhus Konvention zustehenden Rechte zu geben und bestehende Rechtsunsicherheiten zu reduzieren. Konkrete Nachbesserungen sind jedoch geboten. Als nächster Schritt sollte ein Umweltrechtsbehelfsgesetz wie in Deutschland entwickelt werden, um Rechtssicherheit herzustellen und den völker- und europarechtlichen Verpflichtungen gerecht zu werden.“

Glossar:

Die Aarhus Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag der Vereinten Nationen. Dabei geht es um Rechte für die Öffentlichkeit im Hinblick auf Zugang zu Umweltinformationen, Verfahrensbeteiligung und Rechtsschutz. Österreich wurde 2014 und 2017 von der Aarhus Vertragsstaatenkonferenz nach eingehender juristischer Prüfung durch das Aarhus Convention Compliance Committtee (ACCC) wegen der Nicht-Umsetzung bezüglich des Rechtsschutzes formal gerügt. Österreich muss jährlich an das ACCC über die Fortschritte bei der Umsetzung berichten. Die Europäische Kommission führt aus demselben Grund ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich.

ÖKOBÜRO ist die Allianz der Umweltbewegung. Dazu gehören 16 österreichische Umwelt-, Natur- und Tierschutz-Organisationen wie GLOBAL 2000, Greenpeace, Naturschutzbund, VCÖ – Mobilität mit Zukunft, VIER PFOTEN oder der WWF. ÖKOBÜRO arbeitet auf politischer und juristischer Ebene für die Interessen der Umweltbewegung.