In einer aktuellen Entscheidung in Bezug auf die NÖ Fischotterverordnung 2019 hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) nach Beschwerden von ÖKOBÜRO - Allianz der Umweltbewegung und WWF Österreich klargestellt, dass anerkannte Umweltorganisationen grundsätzlich (bereits) an Behördenverfahren, in denen Normen des EU-Umweltrechts betroffen sind, beteiligt werden müssen. Zudem muss es einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz geben. Das Höchstgericht folgt damit der Kritik zur fehlenden Rechtskonformität von Entnahme-Verordnungen für streng geschützte Tierarten, wie Fischotter, Biber und Wölfe. Die Verordnungen treten damit nicht automatisch außer Kraft: Das Höchstgericht eröffnet aber erstmals in Österreich eine Anfechtungsmöglichkeit für diese.