Zunehmend mehr österreichische Bundesländer erlassen Verordnungen, die die Entnahme von streng geschützten Tierarten, wie Wölfe, Fischotter und Biber, regeln. Zuletzt hat Niederösterreich sowohl die NÖ Fischotter-Verordnung als auch die NÖ Biber-Verordnung um weitere Entnahmeperioden verlängert. In Oberösterreich ist zudem eine Wolfsmanagementverordnung in Kraft getreten. Diese Verordnungen verstoßen nicht nur gegen das geltende Unions- und Völkerrecht, sondern sind auch aus rechtsstaatlicher Sicht problematisch. Gemeinsam mit dem WWF Österreich hat ÖKOBÜRO eine Reihe von Stellungnahmen zu den einzelnen Verordnungen an die Behörden geschickt.