Kürzlich traten die Vertragsparteien der Aarhus Konvention zum siebenten Mal zusammen und berieten über die Umsetzung der Konvention. Während wichtige Schritte in Richtung Umwelt-Demokratie und im Hinblick auf die Verfolgung von Umweltaktivist:innen gesetzt wurden, gab es eine Sonderbehandlung für die EU. Bei mehreren Vertragsparteien, darunter auch Österreich, wurden Umsetzungsmängel festgestellt.