May 17, 2021 | NEWSFLASH Umweltrecht

Das Chaos der Kundmachungsplattformen

Mit der schrittweisen Umsetzung der Aarhus Konvention in den Bundes- und Landesgesetzen wurden zahlreiche Online-Plattformen geschaffen, auf denen Behörden Bescheide zustellen und Verfahrensschritte kundmachen können. Für Umweltschutzorganisationen beginnen mit der Zustellung Fristen zu Verfahrungsbeteiligung und Rechtsmittelfristen zu laufen. Uneinheitliche Bestimmungen sowie die Unübersichtlichkeit der Plattformen erhöhen jedoch die Gefahr, Schriftstücke zu übersehen und Fristen zu verpassen. ÖKOBÜRO fordert daher eine einheitliche Lösung für Kundmachungen und Zustellungen.