Für ein klimaneutrales Europa ist es ausschlaggebend, dass nationale Pläne, Programme und sonstige Rechtsakte unter Berücksichtigung des Klimawandels geprüft werden. Nationale, völkerrechtliche und europäische Klimaziele sind nur dann erreichbar, wenn die Verantwortlichen sowohl die Auswirkungen auf das Klima als auch die Anpassung an den Klimawandel in Erwägung ziehen.