Geplantes Gesetz widerspricht Verfassung und Europarecht. Strategische Umweltprüfungen und stärkere Behörden entlasten Verfahren.
Wien (OTS) - ÖKOBÜRO sieht die heute in der Tageszeitung Der Standard kolportierten Pläne für ein Standortgesetz kritisch. Demnach sollen gigantische Großprojekte wie Flughäfen oder Autobahnen in neun Monaten als genehmigt gelten, wenn die Behörde bis dahin nicht entscheidet. Durch eine derartige Regelung werden fundamentale Regelungen des Verfassungs- und Europarechts missachtet.
Thomas Alge, Geschäftsführer von ÖKOBÜRO: „Die EU-UVP-Richtlinie und die Aarhus Konvention sehen eine effektive Beteiligung der Öffentlichkeit und eine Beteiligung der Parteien an den Verfahren vor. Mit so einem Automatismus ist das nicht mehr gewährleistet und verstößt daher gegen Europarecht. Dazu verstößt der Vorschlag auch gegen die österreichische Verfassung, da Nachbarn und Umweltorganisationen ihre rechtlichen Interessen ohne vollständiges Verfahren nicht ausreichend schützen können.“
Die Konsequenz dieses Gesetzesvorschlags werden noch längere Verfahren sein. Die UVP-Behörden würden unvollständige UVP-Anträge rasch zurückweisen anstatt zu versuchen, die kompletten Unterlagen zu bekommen. Schließlich brauchen die Antragsteller bisher im Schnitt bereits neun Monate nach dem Antrag um vollständige Unterlagen vorlegen zu können. Sollten aufgrund des Automatismus trotzdem Projekte genehmigt werden, würden die Bescheide mit großer Wahrscheinlichkeit aufgrund der europa- und verfassungsrechtlichen Verstöße nach Klagen von Gerichten aufgehoben werden. Das Gesetz führt demnach zu erheblicher Rechtsunsicherheit. Auch zivilrechtliche Klagen von Nachbarn und Nachbarinnen gegen Projektwerbende sind wahrscheinlich.
ÖKOBÜRO lehnt den Regierungsvorschlag daher als völlig unbrauchbar ab. Thomas Alge: „Nur sehr wenige UVP-Verfahren dauern ab Vollständigkeit der Unterlagen länger als sieben Monate. Wer diese beschleunigen will, muss die Verfahren durch vorgelagerte Strategische Umweltprüfungen entlasten und die UVP-Behörden mit mehr Ressourcen ausstatten anstatt sie zu entmündigen“.
ÖKOBÜRO ist die Allianz der Umweltbewegung. Dazu gehören 16 österreichische Umwelt-, Natur- und Tierschutz-Organisationen wie GLOBAL 2000, Greenpeace, Naturschutzbund, VCÖ – Mobilität mit Zukunft, VIER PFOTEN oder der WWF. ÖKOBÜRO arbeitet auf politischer und juristischer Ebene für die Interessen der Umweltbewegung.
Link: [Verfahrensdauern in UVP-Verfahren] (https://www.ots.at/redirect/oekobuero12)
Link: [Vorschläge zur Verbesserung von UVP-Verfahren] (http://www.oekobuero.at/images/doku/uvp_policy_paper_2018.pdf)