Größte Umweltverfahren brauchen im Schnitt nur 7,2 Monate. Behördenausstattung und Beteiligungsrechte müssen gestärkt werden.
Wien (OTS) - Der soeben erschienene Bericht des BMK über Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) in Österreich bestätigt die Effizienz der größten Umweltverfahren: Nur 7,2 Monate dauern diese im Schnitt ab der Auflage für die Öffentlichkeit. Noch schneller sind die Feststellungsverfahren mit rund 2,6 Monaten und Beschwerdeverfahren beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) mit 5 Monaten. Länger sind die Verfahrensdauern dann, wenn die Vollständigkeitsprüfung hinzugezählt wird, also die Zeit, in der die Projektwerbenden alle Unterlagen der Behörde übermitteln müssen. Dann sind es statt 7,2 immerhin 15,2 Monate. Gregor Schamschula, Umweltjurist bei ÖKOBÜRO: „UVP-Verfahren sind die rund 20 größten Umweltverfahren, die in Österreich geführt werden. Der UVP Bericht zeigt jetzt: sobald die Unterlagen vollständig sind, laufen die Verfahren zügig ab.“
Bei UVP Verfahren werden Projekte mit potentiell erheblichen Umweltauswirkungen auf ihre Genehmigungsfähigkeit überprüft. Weniger als 3 % aller Anträge werden abgewiesen. Die Abwicklung erfolgt, wie der Bericht zeigt, immer schneller. Dauerte ein Verfahren ab Auflage 2018 noch 15,9 Monate, waren es 2020 nur noch 11,4 Monate. Schamschula: „In diesen Umweltverfahren werden regelmäßig Genehmigungen mit 99 Jahren Laufzeit und massiven Auswirkungen auf die Umwelt erteilt. Angesichts dessen ist die Verfahrensdauer mehr als angemessen. Die Auswertung zeigt auch: die wahren Zeitfresser sind unvollständige Unterlagen der Projektwerbenden.“
Verbesserungspotential gibt es jedoch: mit besserer Ausstattung der Behörden, der Nutzung von strategischen Umweltprüfung zur Planung von Eingriffen und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit können Verfahren noch effizienter abgewickelt werden. Das zeigen auch die Ergebnisse eines gemeinsam mit der BOKU Wien durchgeführten Projektes zur Wirksamkeit von Umweltverfahren. Schamschula: „Wir haben mit unserem Projekt über Erfolgsfaktoren von Umweltverfahren festgestellt, dass eine frühzeitige Beteiligung, die ordentliche Planung und gut ausgestattete Behörden die wesentlichen Beschleuniger sind. Jetzt liegt es an der Umsetzung.“
Als nicht zielführend haben sich hingegen Verfahrensbeschränkungen und Aussperren der Öffentlichkeit erwiesen. Das Durchboxen von kritischen Projekten über Genehmigungsautomatismen wie es beispielsweise das Standortentwicklungsgesetz ursprünglich vorsah, war mit den verfassungs- und unionsrechtlichen Rahmenbedingungen nicht vereinbar, wie auch ein dahingehendes laufendes Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich beweist.
Weitere Informationen:
Positionspapier: [Vorschläge zur Verbesserung der UVP] (https://www.ots.at/redirect/positionspapier4)
Broschüre: [Umweltverfahren wirksam gestalten] (https://www.ots.at/redirect/oekobuerobroschuere)
[Der UVP-Bericht im Volltext] (https://www.ots.at/redirect/uvpbericht) (pdf)