Nach Tirol, Salzburg, Oberösterreich und Vorarlberg legte nun auch die Steiermark einen Entwurf für eine Umsetzung der RED III auf Landesebene vor. Die steiermärkische Landesregierung nutzte den Entwurf auch dafür, drastische Verschlechterungen im steirischen Naturschutz vorzuschlagen, die nichts mit der RED III zu tun haben. Insgesamt würde die Umsetzung der Novelle nicht zur Verfahrensbeschleunigung- sondern zu Rechtsunsicherheit und einer Schwächung des Naturschutzes führen.