Die burgenländische Landesregierung hat vor dem Verfassungsgerichtshof die 17-jährige Übergangsfrist für das Verbot unstrukturierter Vollspaltbuchten im Tierschutzgesetz (TSchG) angefochten. In dem Erkenntnis G 193/2023 stuft der VfGH diese Frist als verfassungswidrig ein, da sie den Tierschutz nicht angemessen berücksichtigt und zu einer Ungleichbehandlung führt. Medienberichte deuten nun auf eine mögliche Verkürzung der Übergangsfrist auf 2030 hin. Führt dies zu einer deutlichen Besserstellung in Sachen Tierschutz oder wäre eine darüberhinausgehende Überarbeitung der Bestimmungen effektiver für das Tierwohl?