Im Vorabentscheidungsverfahren betreffend den Wolf mit der genetischen Kennzeichnung 158MATK gibt es nun Neuigkeiten: Im Oktober 2023 haben der WWF Österreich und ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung an einer mündlichen Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg teilgenommen. Die Schlussanträge der Generalanwältin in diesem Verfahren werden am 18. Jänner 2024 verkündet. Schon jetzt ist klar: Der Abschuss eines Wolfes ist nach dem Unionsrecht nur als letzter Ausweg möglich. Dafür braucht es allerdings eine Einzelfallprüfung durch die nationale Behörde. Notwendig wäre auch ein flächendeckendes Monitoring in Österreich, um eine Übersicht über den Erhaltungszustand zu erhalten.