In Zusammenhang mit einer Bescheidbeschwerde betreffend die Entnahme eines Wolfes in Tirol hat das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Tirol zuletzt den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen und diesem eine Reihe von Fragen zur Rechtsauslegung vorgelegt. In dem Vorabentscheidungsverfahren gibt es nun einen Verhandlungstermin. Angesichts dessen stellen ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung und der WWF Österreich einmal mehr klar, dass die Tötung einer unionsrechtlich streng geschützten Art, wie dem Wolf, nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) bereits jetzt möglich ist. Da die Tötung von Individuen allerdings den stärksten möglichen Eingriff darstellt, sind gelindere Mittel in diesen Fällen besonders genau zu untersuchen. Die österreichische Praxis ist diesbezüglich mangelhaft und verstößt gegen das geltende EU-Artenschutzrecht.