Im Juni 2023 hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) der ao Revision von ÖKOBÜRO - Allianz der Umweltbewegung und WWF Österreich gegen die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts NÖ stattgegeben. Damit besteht nun erstmals für anerkannte Umweltorganisationen die Möglichkeit gegen Entnahme-Verordnungen im Rahmen eines Überprüfungsantrags vorzugehen. Aus dem Grundsatz der Effektivität des Unionsrechts sowie den Vorgaben der Aarhus Konvention folgt aber, dass dieser auch mit einem vorläufigen Rechtsschutz verbunden sein muss.