Nach Beschwerden der beiden anerkannten Umweltorganisationen WFF Österreich und ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) zuletzt klargestellt, dass anerkannte Umweltorganisationen eine Rechtsschutzmöglichkeit gegen Verordnungen, die gegen EU-Umweltrecht verstoßen (z.B. NÖ Fischotter Verordnung 2019), haben müssen. Damit wird erstmals in Österreich eine Anfechtung von Entnahme-Verordnungen ermöglicht.