ÖKOBÜRO brachte mit Unterstützung des BIV eine Revision beim VwGH ein. Diese richtete sich gegen das Erkenntnis des LVwG, nach dem Informationen über Angelegenheiten des Individualtierschutzes nicht unter den Begriff der Umweltinformation nach dem UIG fallen. Nach der Zurückweisung durch den VwGH prüft ÖKOBÜRO nun weitere Schritte.