Die Energy Governance Verordnung (VO (EU) 2018/1999)) begründet Berichtlegungs- und Maßnahmenpflichten für die Mitgliedsstaaten, um die internationalen Verpflichtungen sowie die eigenen klima- und energiepolitischen Ziele der EU zu erfüllen. Dabei haben die Mitgliedstaatenaufgrund der Bestimmungen der Verordnung selbst, sowie gemäß den Anforderungen der AarhusKonvention dafür zu sorgen, dass sich die Öffentlichkeit auch bei der Aktualisierung der NEKPs wirksam beteiligen kann.