Mit Urteil vom Jänner 2023 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die bestehenden Anwendungsbeschränkungen gegen Neonicotinoide bestätigt. Damit ist klar: Die Mitgliedstaaten dürfen im Freiland eingesetztes Saatgut künftig nicht mehr per Notfallzulassung genehmigen.