Im Zusammenhang mit einer Bescheidbeschwerde betreffend die Entnahme des Wolfes 158 MATK hat das Tiroler Landesverwaltungsgericht dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) nun mehrere Fragen zur Rechtsauslegung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie vorgelegt. Zudem wurden von der Tiroler Landesregierung am 8. September 2022 vier weitere Wölfe zum Abschuss freigegeben. Auch gegen diese Entnahmebescheide haben WWF Österreich und ÖKOBÜRO insofern erfolgreich Beschwerde erhoben, als deren Entnahme vorerst aufgehalten werden konnte.