Im Zusammenhang mit einem Entnahmebescheid für ein Wolfspärchen hat das Landesverwaltungsgericht Tirol einer Beschwerde von ÖKOBÜRO, WWF Österreich, Umweltdachverband und Naturschutzbund stattgegeben. Außerdem hat es die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde gegen den Entnahmebescheid zum Wolf 158MATK anerkannt.