Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Nutzung von erneuerbaren Energieträgern (Bgld. EbBG 2022) setzte das Burgenland legislative Schritte für die Energiewende. Während der Entfall von Widmungsverfahren zugunsten der überörtlichen Raumplanung eine wichtige Entlastung für Genehmigungsverfahren und Gemeinden bringt, sind die Verankerung eines vorrangigen öffentlichen Interesses der Energiewende und der vermehrte Einsatz von nichtamtlichen Sachverständigen weniger zielführend.