
© Bboellinger via Pixabay
Der Verwaltungsgerichtshof entscheidet, dass Einwendungen von Umweltorganisationen zum Umfang von Projektänderungen gehört werden müssen. Das LVwG Steiermark muss nun prüfen, ob für das mittlerweile geänderte Kraftwerksprojekt eine Neubewilligung erforderlich ist.
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