Sept. 6, 2021 | News

Unzulängliche Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Genehmigung des AKW Temelín

Auch nach mehrmaligen Feststellungen durch den Einhaltungssauschuss zur Aarhus Konvention (ACCC) kommt Tschechische Republik ihren internationalen Verpflichtungen nicht nach. Die Verstöße gegen internationales Recht betreffen unter anderem das Atomkraftwerk Temelín.