Bereits seit 2014 ist beim Einhaltungssauschuss zur Aarhus Konvention (ACCC) ein Verfahren gegen Österreich wegen unzulänglichem Rechtsschutz gegen Entscheidungen im Umweltbereich anhängig. Seither wurden unterschiedliche Schritte zur Umsetzung der Konvention gesetzt. Ein vollständiger Rechtsschutz fehlt laut ACCC allerdings noch in vielerlei Hinsicht.