Mit Beschluss vom 25.7.2021 hob das LVwG Klagenfurt einen Bescheid der Kärtner Landesregierung auf, mit dem der Antrag auf Herausgabe von Umweltinformationen zur Entnahme von Fischottern abgewiesen wurde. Grund für die Aufhebung war die fehlende Interessensabwägung durch die zuständige Behörde.