Nach dem legendären Urteil im Fall URGENDA werden nun immer mehr „Klimaklagen“ an europäische Gerichte herangetragen. Die rechtlichen und argumentativen Herangehensweisen sind dabei sehr unterschiedlich und beziehen sich sowohl auf öffentliche als auch auf unternehmerische Verpflichtungen. Eine Sache ist ihnen jedoch allen gleich: Sie richten sich gegen klimaschädliche Bedingungen. Gerichte nehmen die Klimakrise vermehrt ernst, was zwei kürzliche Entscheidungen zum deutschen Klimaschutzgesetz sowie gegen einen niederländischen Ölkonzern zeigen.