Der Öffentlichkeit stehen umfassende Rechte zu, gegen Entscheidungen in Umweltbelangen vorzugehen. Ob es zulässig ist, dass ein solcher Rechtsschutz an die Teilnahme am vorangehenden Bewilligungsverfahren geknüpft wird, hängt vom jeweiligen Vorhaben ab. Auf jeden Fall stehen diese Rechte auch abseits von EU-Sekundärrecht wie der UVP-Richtlinie zu. Dies zeigt sich anhand einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu einer Schweinezucht in den Niederlanden.