Bei der Notfallzulassung unionsrechtlich nicht zugelassener Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Umweltinformationen, die nach dem UIG auf Antrag herauszugeben sind. Gleiches gilt für die Ermittlungsergebnisse und fachliche Bewertung auf die sich ein Bescheid stützt. Zu diesem Ergebnis kam das Bundesverwaltungsgericht am 22. Februar 2021 in seinem Erkenntnis zum Pestizid „Poncho Beta“.